Verkehrpsychologische Untersuchungen (Behörde)


Hier erfahren Sie alles über behördlich angeordnete verkehrspsychologische Untersuchungen bei Führerscheinentzug.

Verkehrspsychologische Untersuchung (Behördliche Anordnung)


 

Die verkehrspsychologische Untersuchung auf behördliche Anordnung hin wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch als verkehrspsychologischer Test oder auch als "Psychotest" bezeichnet. Die Gründe für die Absolvierung einer verkehrspsychologischen Untersuchung sind

 

  • Lenken eines Kraftfahrzeuges in alkoholisiertem Zustand (1,6 Promille oder darüber)
  • Lenken eines Fahrzeuges in einem sonstigen beeinträchtigten Zustand (insbesondere Drogen)
  • Zweifel an der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit bzw. der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung, welche sich aufgrund der amtsärztlichen Untersuchung ergeben

 

Von diesen vorfallsabhängigen Zuweisungsgründen ist der Grund der erhöhten Lenkverantwortung zu unterscheiden. Dies betrifft insbesondere Personen, welche den Führerschein der Klasse D (Bus) erwerben möchten. Diese haben eine verkürzte Untersuchung (Screening) zu durchlaufen.

 

Ablauf einer verkehrspsychologischen Untersuchung

 

Der Psychologe mit verkehrspsychologischer Zusatzausbildung führt ein ausführliches Gespräch (Exploration, Interview) mit dem Probanden durch. Inhalt des Gespräches, welches meist anhand eines Gesprächleitfadens geführt wird, sind verkehrsbezogene Einstellungen und Verhaltensweisen. Zudem wird auf den Anlassfall der Untersuchung (z.B. Lenken eines Fahrzeugs in von Alkohol oder Drogen beeinträchtigtem Zustand) eingegangen. Es wird ein Gesprächsprotokoll angefertigt, welches der Proband am Ende des Gesprächs mit seiner Unterschrift bestätigen muss. Mittels Alkomatkontrolle wird überprüft, ob der Proband nicht alkoholisiert zur Untersuchung erschienen ist.

Ergänzend zu diesem Gespräch werden dem Probanden psychologische Testverfahren vorgegeben. Dabei werden die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit wie auch die Bereitschaft zur Verkehrsanpassung überprüft. Auf Anordnung der Behörde hin kann auch nur ein Teilbereich zu untersuchen sein. D-Schein Bewerbern wird ebenso eine verkürzte Testung vorgeschrieben.

 

Dauer einer verkehrspsychologischen Untersuchung

 

Je nach Anlassfall kann die Dauer der verkehrspsychologischen Untersuchung variieren. Man kann aber von einem Zeitraum von 2-5 Stunden ausgehen. Wichtig ist es, fit und ausgeruht zum Termin zu erscheinen (auch nüchtern, d.h. nicht alkoholisiert). Notwendige Behelfe, wie z.B. Lesebrille und Hörgerät sollten jedenfalls mitgebracht und getragen werden.

 

Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit

 

Der Verkehrspsychologe (gem. FSG-GV) überprüft beim Probanden die Dimensionen

 

  • Beobachtungsfähigkeit und Überblicksgewinnung
  • Reaktionsverhalten
  • Konzentrationsvermögen
  • Sensomotorik
  • Intelligenz und Erinnerungsvermögen

 

Überprüfung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung

 

  • In dieser Kategorie sind folgende Dimensionen zu überprüfen:
  • soziales Verantwortungsbewusstsein
  • Selbstkontrolle
  • psychische Stabilität
  • Risikobereitschaft
  • Tendenz zu aggressiver Interaktion im Straßenverkehr
  • nicht normgerechtes Verhalten beim Autofahren

 

Erstellung eines Gutachtens

 

Basierend auf den Daten der verkehrspsychologischen Untersuchung erstellt der verantwortliche Verkehrspsychologe dann eine verkehrspsychologische Stellungnahme. Das Original der Stellungnahme wird an die zuständige Behörde gesandt, eine Kopie kann auf Wunsch an den Kunden ausgefolgt werden. Die Gültigkeit einer verkehrspsychologischen Stellungnahme beträgt in der Regel 6 Monate. Eine Untersuchung ist daher bei langen Führerscheinentzugszeiten erst in den letzten 6 Monaten des Führerscheinentzugs anzuraten, da die Stellungnahme ansonsten ungültig wird. Einzige Ausnahme ist das D-Screening - hier ist die Stellungnahme kein Hilfsgutachten für den Amtsarzt, sondern ein eigenständiges Gutachten und hat daher eine Gültigkeitsdauer von 18 Monaten.

Gemäß gesetzlichen Bestimmungen hat die verkehrspsychologische Untersuchung VOR der Nachschulung zu erfolgen, auf Wunsch des Klienten kann aber davon abgegangen werden.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

 

Die verkehrspsychologische Untersuchung und damit einhergehend die Erstellung der verkehrspsychologischen Stellungnahme sind gesetzlich geregelt (Link). Weiters existiert eine gesonderte Richtlinie vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innvation und Energie für die Erstellung der Stellungnahme.

 

Kosten für eine verkehrspsychologische Untersuchung / Stellungnahme

 

Die Preise sind gesetzlich geregelt und betragen wie folgt:

 

  • vollständige verkehrspsychologische Untersuchung: €363 zzgl. USt = €435,60 inkl. USt.
  • Screeninguntersuchung (D-Schein Bewerber): €130 zzgl. USt. = €156 inkl. USt.
  • Untersuchung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit: €181 zzgl. USt. = €217,20 inkl. USt.
  • Untersuchung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung: €218 zzgl. USt = 261,60 inkl. USt.

 

Anerkannte Anbieter

 

Verkehrspsychologische Untersuchungen dürfen nur von qualifizierten Psychologen  mit verkehrspsychologischem Hintergrundwissen (Verkehrspsychologen gem. FSG-GV) durchgeführt werden. Die Kurse finden in verkehrspsychologischen Instituten, welche durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) ermächtigt sind, statt. Anbieter sind:

 

  • AAP - Angewandte Psychologie und Forschung
  • 1A Sicherheit
  • Allgemeiner Arbeitskreis Autonomer Verkehrspsychologen
  • Alles Führerschein
  • Fair Partner
  • Führerschein - In Guten Händen bei Test und Nachschulung
  • Go & Drive
  • Gute Fahrt
  • Institut für Fahrerrehabilitation
  • Institut Vorrang
  • Kuratorium für Verkehrssicherheit
  • KFV - Sicherheit Service GmbH
  • Sicher Unterwegs
  • Wir Fahren
  • Zentrum für Angewandte Psychologie

 

Nachschulung bzw. Verkehrscoaching

 

Möglicherweise ist neben der verkehrspsychologischen Untersuchung auch ein Nachschulungskurs oder ein Verkehrscoaching zu absolvieren.

 

Weitere Informationen

 

Möchten Sie eine individuelle Beratung? Gerne können Sie uns unter office@verkehrspsychologie.at kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne auch telefonisch unter 01 / 406 73 70 zur Verfügung.