Nachschulung: verkehrsauffällig

 

 

Es gibt zahlreiche Verkehrsdelikte, aufgrund derer eine  Nachschulung für verkehrsauffällige Kraftfahrer angeordnet werden kann. Die meisten Teilnehmer am Kurs sind Probeführerscheinbesitzer, da für diese Gruppe sehr strenge gesetzliche Regelungen in Kraft sind.

 


Gründe für die Anordnung einer Nachschulung bei Probeführerscheinbesitzern

 

  • Alkoholisierung von mehr als 0,1 Promille (siehe Nachschulung für alkoholauffällige Kraftfahrer)
  • Unfall mit einhergehender Pflichtverletzung (z.B. Erste-Hilfe Leistung)
  • Gefährliche Überholmanöver, z.B. bei Überholverbot
  • Fahren gegen die Einbahn
  • Vorrangsverletzungen: Nichteinhaltung der Wartepflicht gegenüber anderen Fahrzeugen mit Vorrang
  • Nichtbeachtung des Signals "Halt" eines Verkehrspostens
  • Zu rasches Wegfahren bei einer rot/gelb leuchtenden Ampel
  • Nicht Anhalten bei einer roten Ampel
  • Verstoß gegen Autobahnverbote: Fahren gegen die Richtungsfahrbahn, Umkehren, Befahren von Betriebsumkehren, Befahren des Pannenstreifens, Halten, Parken, Rückwärtsfahren
  • Geschwindigkeitsüberschreitung: im Ortsgebiet mehr als 20 km/h, außerorts mehr als 40 km/h
  • Fahrlässige Tötung oder Körperverletzung

 

Gründe für die Anordnung einer Nachschulung außerhalb der Probezeit

 

  • Alkoholisierung von 1,2 Promille oder mehr (siehe Nachschulung für alkoholauffällige Kraftfahrer)
  • Die Voraussetzungen für die Erteilung der Lenkberechtigung (Verkehrszuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung, fachliche Eignung) sind nicht mehr gegeben

 

Ablauf des Nachschulungskurses

 

Das Ziel der verkehrspsychologischen Nachschulung für verkehrsauffällige Lenker ist die Herstellung eines normgerechten, sicherheitsbewussten und rücksichtsvollen Fahrverhaltens beim Kursteilnehmer, insbesondere durch Änderung der Einstellung zu anderen Verkehrsteilnehmern, durch Förderung des Risikobewusstseins und durch Entwicklung einer realistischen Selbsteinschätzung sowie durch Verbesserung der Gefahrenerkennung. Der Kursteilnehmer soll dazu angeleitet werden, sich mit den persönlichen Voraussetzungen seines Fehlverhaltens auseinander zu setzen und sich der Beziehung zwischen seinem Fehlverhalten, seiner Einstellung und seinen Persönlichkeitsmerkmalen unter Einbindung der Verhaltensbeobachtungen bei der Fahrprobe bewusst werden.

Zwischen der ersten und der dritten Kurssitzung ist eine Fahrprobe durchzuführen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens der Kursteilnehmer und als Grundlage für die Erörterung des Verhaltens der Kursteilnehmer im Straßenverkehr dient.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

 

Der Nachschulungskurs für verkehrsauffällige Kraftfahrer ist durch die Nachschulungsverordnung (FSG-NV) geregelt. Den Gesetzestext können Sie unter diesem Link im Rechtsinformationssystem der Republik Österreich abrufen.

 

Kursdauer, Kursdurchführung

 

Die Nachschulung dauert im Regelfall 15 Einheiten. Diese werden zumeist auf vier Terminen, im Laufe eines Monats absolviert. Üblicherweise findet die Nachschulung in Gruppenkursen statt, in Ausnahmefällen sind auch Einzelkurse möglich.

Die Fahrprobe wird im Ausmaß von 3 Einheiten für den Kurs angerechnet. Diese wird zwischen der ersten und der dritten Kurssitzung durchgeführt.

Die Teilnahmebestätigung wird nach der Kursteilnahme und der Bezahlung der Kursgebühr an die Behörde versandt, jeder Teilnehmer kann eine Kopie seiner Teilnahmebestätigung erhalten.

Durch die Teilnahme an allen Kursterminen und der aktiven Mitarbeit gilt die Nachschulung als positiv absolviert. Voraussetzung ist die vollständige Bezahlung der Kursgebühr und eine Kursteilnahme in nicht alkoholisiertem Zustand. Dies wird auch fallweise vom Kursleiter, einem speziell ausgebildeten Verkehrspsychologen, mittels Alkomattestung überprüft.

 

Ausnahmen, Spezialfälle

 

Bei einer erneuten Anordnung einer Nachschulung innerhalb von fünf Jahren ist ein erneuter Besuch eines Nachschulungskurses vonnöten. Diese Nachschulung enthält dann aber noch eine weitere Zusatzsitzung. 

 

Frist für die Absolvierung

 

In der Regel beträgt die Führerscheinentzugszeit mindestens 4 Monate. Um Ihren Führerschein möglichst schnell wiederzuerlangen, sollten Sie die Nachschulung innerhalb der vorgeschriebenen Entzugszeit machen.

ACHTUNG: Ist die Lenkberechtigung 18 Monate oder länger entzogen, muss zusätzlich zu allen anderen Auflagen die praktische Fahrprüfung erneut abgelegt werden.

 

Kosten

 

Die Kosten für eine Nachschulung betragen ab €645. Bei einem erneuten Besuch innerhalb von 5 Jahren ist eine kostenpflichtige Zusatzsitzung zu absolvieren (129).

 

Weitere Informationen

 

Möchten Sie eine individuelle Beratung? Gerne können Sie uns unter office@verkehrspsychologie.at kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne auch telefonisch unter 01 / 406 73 70 zur Verfügung.