Nachschulung: Vormerksystem

 

 

Eine Maßnahme im Rahmen des Vormerksystems muss absolviert werden, wenn zwei Delikte aus dem Vormerksystem innerhalb von drei Jahren begangen werden. Bei bestimmten Deliktkombinationen (alkoholisiertes Autofahren über 0,5 Promille bzw. 0,1 Promille bei Führerschein der Klassen C und D), Befahren des Pannenstreifens, mangelnder Sicherheitsabstand) muss eine Nachschulung absolviert werden. Diese ist im Vergleich zur Nachschulung bei alkoholauffälligen Kraftfahrern (ab 1,2 Promille) aber mit 6 Einheiten deutlich kürzer.

 

ACHTUNG: Wird eine Maßnahme nach dem Vormerksystem von der Behörde angeordnet, dieser Anordnung aber nicht Folge geleistet, so führt dies zum Entzug des Führerscheins, bis die Maßnahme (z.B. der Nachschulungskurs) positiv absolviert ist.

 


Kursinhalt, Ziel der Nachschulung

 

Ziel der Nachschulung im Rahmen des Vormerksystems ist es, ebenso wie bei den anderen Nachschulungskursen, eine Einstellungs- und Verhaltensänderung zu bewirken, um eine erneute Verkehrsauffälligkeit und damit auch (schwere) Verkehrsunfälle mit den entsprechenden Folgen für die Beteiligten in der Zukunft zu vermeiden. Der Inhalt des Kurses richtet sich je nach den Anlassfällen der Teilnehmer, welche den Nachschulungskurs absolvieren müssen.

 

Mögliche Maßnahmen im Rahmen des Führerschein-Vormerksystems

 

  • Nachschulung für alkoholauffällige oder sonst verkehrsauffällige Lenker
  • Perfektionsfahrten entsprechend der Mehrphasenausbildung
  • Seminare über geeignete Ladungssicherungsmaßnahmen
  • Kindersicherungskurs

 

Die 13 Deilkte des Vormerksystems

 

Anbei finden Sie eine Zusammenfassung der Delikte des Vormerksystems.

  • Lenken oder Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,5 - 0,79 Promille (C- und D-Lenker: von 0,1 - 0,49 Promille)
  • Gefährdung und Behinderung eines Fußgängers, der den Schutzweg benützt
  • Nichtbeachtung des Zeichens "Halt", wenn Vorrangberechtigte zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken genötigt und dabei gefährdet werden
  • Nichtbeachtung des Rotlichtes bei Gefährdung anderer
  • Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen
  • Missachtung des Fahrverbots für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen bzw. Nichtbeachten der Beschränkungen für gefährlichen Gütertransport in Autobahntunneln
  • Vorschriftsverletzungen beim Befahren von Eisenbahnkreuzungen
  •  Lenken eines Kraftfahrzeugs mit Gefährdung der Verkehrssicherheit durch mangelnden technischen Zustand oder bei mangelnder Ladungssicherung
  • Mangelnde Kindersicherung im Fahrzeug
  • Zu geringer Sicherheitsabstand

 

Die vollständig formulierte Liste finden Sie im Informationsssystem der Republik Österreich unter diesem Link.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

 

Nachschulung im Rahmen des Führerschein - Vormerksystems ist gesetzlich geregelt durch die Führerscheingesetz - Nachschulungsverordnung (FSG-NV). Den Gesetzestext können Sie unter diesem Link im Rechtsinformationssystem der Republik Österreich abrufen. Weiters erhalten Sie zusätzliche Informationen über das Vormerksystem auf den Informationsseiten der Republik Österreich (Link).

 

Kursdauer, Kursdurchführung

 

Die Nachschulung dauert im Regelfall 6 Einheiten. Diese werden zumeist auf zwei Termine im Laufe von zwei Wochen aufgeteilt. Üblicherweise findet die Nachschulung in Gruppenkursen statt, in Ausnahmefällen sind auch Einzelkurse möglich. Es gibt keine Prüfung. Wichtig ist, alle Kurstermine wahrzunehmen, aktiv mitzuarbeiten und in nicht alkoholisiertem Zustand zu erscheinen. Dies wird auch fallweise vom Kursleiter, einem speziell ausgebildeten Verkehrspsychologen, mittels Alkomattestung überprüft. Die Teilnahmebestätigung wird nach der Kursteilnahme und der Bezahlung der Kursgebühr an die Behörde versandt, jeder Teilnehmer kann eine Kopie seiner Teilnahmebestätigung erhalten. 

 

Frist für die Absolvierung

 

Wird der Anordnung zur Absolvierung einer Maßnahme im Rahmen des Vormerksystems nicht Folge geleistet, so wird die Lenkberechtigung bis zur Befolgung der Anordnung entzogen.

 

Kosten

 

Die Kosten für eine Nachschulung für eine Nachschulung nach Vormerksystem beträgt ca. €258.

 

Weitere Informationen

 

Möchten Sie eine individuelle Beratung? Gerne können Sie uns unter office@verkehrspsychologie.at kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne auch telefonisch unter 01 / 406 73 70 zur Verfügung.